Zylinderanordnung am BMW V12 Motor – Was gehört zu rechts und was zu links

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BMW V12 Motor M70
BMW V12 Motor M70

Beim V12 Motor von BMW (M70, S70, M73) der unter anderem im 7er E32 und E38 wie auch im 8er BMW E31 eingesetzt wurde stellt sich für viele Mechaniker und auch für Fachleute immer wieder die Frage, was gehört zur rechten Zylinderbank und was zur linken? Und wie werden die Zylinder nun genau gezählt – rechts / links beginnend, vorne / hinten beginnend? Der Artikel wird einige Dinge aufzeigen und Klarheit schaffen in dieser Angelegenheit. Auch für die korrekte Auswertung der Diagnose beim Fehler auslesen ist es von großer Bedeutung die Zuordnung zu kennen.

Wichtig ist zunächst die Definition zu verstehen, dass die rechte Seite des Fahrzeugs immer in Fahrtrichtung betrachtet wird. Das heißt für Linkslenker Fahrzeuge wie es in Europa der Fall ist gilt, rechts ist die Beifahrerseite und links sitzt der Fahrer. In Fahrtrichtung gesehen rechts sitzt im Motorraum beim 8er z.B. der Wischwassertank. Steht man bei geöffneter Motorhaube vor dem Fahrzeug so ist die rechte Seite des Autos zur linken Hand des Betrachters.

Wie werden die Zylinder gezählt?
Die Zylinder werden beim BMW V12 Motor mit Zyl. 1 von vorne rechts beginnend gezählt. Das heißt, Zylinder 1 sitzt auf der Beifahrerseite vorne direkt am Kühler, Zylinder 6 rechts an der Frontscheibe, Zylinder 7 vorne links am Kühler und Zylinder 12 fahrerseitig an der Frontscheibe. Diese Seitenzuweisung gilt auch für die beiden Nockenwellen und Zündverteiler.

Aber Achtung! Nun zur Besonderheit:
Für die Komponenten des Ansaugtraktes gilt die o.g. Seitenzuweisung NICHT !
Die Ansaugbrücken münden überkreuzt in die jeweiligen Zylinderbänke, dies ist sehr wichtig zu wissen und zu berücksichtigen. Folglich gehört die Ansaugbrücke der rechten Seite zur linken Zylinderbank, ebenfalls die Drosselklappe und Luftmassenmesser der rechten Seite ist der linken Zylinderbank (Zyl. 7-12) angehörig. Umgekehrt natürlich gehört dann die linke Ansaugbrücke zur rechten Zylinderbank (Zyl. 1-6).